Förderprogramme
Antrag auf Förderung aus dem Kulturfond
Liebe Heimatfreunde,
zu den traditionellen Aufgabenfeldern gehören die Erhaltung und Erforschung von Volkskunde, Brauchtum und Geschichte sowie der plattdeutschen Sprache. Mit vielfältigen Projekten leisten Sie einen enormen Beitrag zur Bereicherung des kulturellen, heimatpflegerischen und gesellschaftlichen Lebens in ihren Gemeinden.
Zur Bewältigung ihrer zukünftigen Anforderungen stellen der Landkreis Grafschaft Bentheim und der Heimatverein Grafschaft Bentheim e.V. den Heimatvereinen und anderen regionalgeschichtlich aufgestellten Vereinen eine jährliche Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung. Das Förderprogramm ist zunächst auf vier Jahre befristet und dient den Vereinen zur Anschaffung infrastruktureller Verbesserungen, der Weiterbildung von Vorständen und Akteuren, der Drucklegung von Heimatliteratur und Imagekampagnen.
Ab sofort können Sie für Ihren Antrag ein einfaches Formular ausfüllen. Laden Sie die PDF-Datei auf Ihren Computer. Mit dem kostenlosen Acrobat Reader können Sie diese Datei öffnen und mit Ihren Angaben ergänzen. Diese Datei schicken Sie anschließend per E-Mail an info@develope.gn-online.de/wp/610.
Emsländische Landschaft
Regionale Kulturförderung
Die Emsländische Landschaft fördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen kulturelle und künstlerische Projekte mit regionaler Bedeutung. Grundsätzlich beträgt die Fördersumme mindestens 500 € und maximal 9.950 € und darf nicht mehr als 50 % des Gesamtvolumens eines Projektes ausmachen. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung können vorrangig gemeinnützige Vereine und Initiativen stellen. Gefördert werden Amateure, die selbst kulturell tätig sind. Über die Vergabe der Mittel entscheiden verschiedene Gremien der Landschaft, die durch Experten aus den entsprechenden Fachgruppen beraten werden.
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen:
- freies professionelles Theater
- Theater- und Tanzpädagogik
- Amatheurtheater
- nichtstaatliche Museen, Museumspädagogik
- Musik
- neue Medien (keine Filmförderung)
- Literatur
- bildende Kunst (keine individuelle Künstlerförderung)
- Soziokultur
- Kunstschulen
- Plattdeutsch
- innovative Heimatpflege
- außerschulische kulturelle Jugendbildung
- spartenübergreifende Projekte
Anträge für Projekte im 1. Halbjahr können dabei bis zum 31. August des Vorjahres und für das 2. Halbjahr bis zum 31. März eines Jahres per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Die Projektbeschreibung und die Finanzierungsplanung sind dem Antrag zusätzlich beizufügen. Die entsprechenden Antragsunterlagen können Sie hier downloaden.
Ansprechpartnerin: Renuka Vivekananthan, Telefon: 05931 49642-16, E-Mail: vivekananthan@emslaendische-landschaft.de
Emsländische Landschaft
Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Um kleine Kultureinrichtungen zielgerichtet zu unterstützen, hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein 2,5 Millionen Euro umfassendes Investitionsprogramm auf den Weg gebracht. Ziel dieses Investitionsprogramms ist es, den regionalen Kultureinrichtungen zu ermöglichen, sich beispielsweise durch technische und bauliche Neuerungen in ihren Häusern oder durch dringend benötigte Anschaffungen weiterzuentwickeln. Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder (im Theaterbereich) nicht mehr als fünf Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Das Programm gliedert sich in zwei Förderlinien. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.
Fördersumme: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Anträge können mit dem Antragsformular gestellt werden.
Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen bei der Emsländischen Landschaft trifft der Vorstand.
Weitere Informationen zu Ausschreibung und Antragsverfahren erhalten Sie auch auf der Website des MWK.
Ansprechpartnerin: Veronika Olbrich, Telefon: 05931 49642-15, E-Mail: olbrich@emslaendische-landschaft.de
Emsländische Landschaft
Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zur Förderung energetischer Maßnahmen
Ergänzend zum bereits bestehenden Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zusätzliche Mittel zur Förderung energetischer Maßnahmen bereitgestellt.
Mit der Aufstockung des Investitionsprogramms soll der Energiebedarf regionaler Kultureinrichtungen verbessert werden. Dementsprechend muss es sich um Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung handeln.
Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder (im Theaterbereich) nicht mehr als fünf Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Der Antragsteller muss seinen Sitz im Landkreis Emsland oder in der Grafschaft Bentheim haben.
Fördersumme: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Anträge können mit dem Antragsformular bis zum 15.10.2023 gestellt werden.
Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen bei der Emsländischen Landschaft trifft der Vorstand.
Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf der Homepage der Emsländischen Landschaft unter www.emslaendische-landschaft.de.